Hinweisportal
Hinweisgebenden Personen, die einen möglichen Rechtsverstoß im Unternehmenskontext nach dem Hinweisgeberschutzgesetz melden möchten, steht die digitale Hinweisgeberlösung (Gerolsteiner Hinweisgeberportal) der Gerolsteiner Brunnen GmbH & Co. KG, Vulkanring, 54567 Gerolstein, zur Verfügung. Das Gerolsteiner Hinweisgeberportal ermöglicht die offene, aber auch anonyme Abgabe von Hinweisen unmittelbar an die Gerolsteiner Brunnen GmbH & Co. KG und erlaubt einen vertraulichen und durch spezielle Verschlüsselung gesicherten Dialog mit der internen Meldestelle der Gerolsteiner Brunnen GmbH & Co. KG.
FAQ zur Hinweisgeberlösung von LegalTegrity
Mit dem digitalen Hinweisgeberportal setzt die Gerolsteiner Brunnen GmbH & Co. KG nicht nur geltendes Recht zum Hinweisgeberschutz um, sondern es wird ebenso sichergestellt, dass alle am Wertschöpfungsprozess des Unternehmens beteiligten Personen, vom Mitarbeitenden bis zum Lieferanten und Kunden, in einem integren Umfeld arbeiten können. Das Hinweisgeberportal ermöglicht die offene, aber auch anonyme und unmittelbare Abgabe von Hinweisen und erlaubt einen vertraulichen, durch spezielle Verschlüsselung gesicherten Dialog mit der internen Meldestelle der Gerolsteiner Brunnen GmbH & Co. KG.
Das Hinweisgeberportal dient dazu, Hinweise auf mögliche Rechtsverstöße oder bußgeldbewehrtes Fehlverhalten nach § 2 des Hinweisgeberschutzgesetzes im Unternehmenskontext zu melden. Sollten in böser Absicht falsche Hinweise abgegeben werden, fallen diese nicht unter den Schutz des deutschen Hinweisgeberschutzgesetzes. Daher behält sich die Gerolsteiner Brunnen GmbH und Co. KG in diesem Fall vor, gegen einen Hinweisgeber rechtlich vorzugehen.
Die interne Meldestelle der Gerolsteiner Brunnen GmbH & Co. KG wird nach spätestens sieben Tagen eine Eingangsbestätigung Ihres Hinweises im Hinweisgeberportal hinterlegen.
Eventuell gibt es Rückfragen an Sie, um den Fall besser untersuchen zu können. Bitte bewahren Sie daher bei anonymer Hinweisabgabe unbedingt den Zugangscode und die persönliche PIN auf, um sich wieder einloggen zu können. Wählen Sie sich bei anonymer Hinweisabgabe regelmäßig in Ihr Postfach ein, um eine Kontaktaufnahme der internen Meldestelle zu prüfen. Bei der Angabe von Kontaktdaten wir die interne Meldestelle diese zur Kontaktaufnahme nutzen.
Nach spätestens drei Monaten wird die interne Meldestelle Ihnen per Nachricht im Hinweisgeberportal mitteilen, wie mit Ihrem Hinweis verfahren wurde. Wenn Ihnen nach Ablauf der drei Monate kein Ergebnis mitgeteilt wurde, dürften Sie sich mit Ihrem Hinweis an die Öffentlichkeit wenden. Der gesamte Prozess wird DSGVO-konform durch unseren Dienstleister LegalTegrity dokumentiert.
Eine technische Rückverfolgung von Hinweisen ist nicht möglich. Der Dienstleister des Portals ist dazu verpflichtet, Ihre Telefonnummer und alle weiteren personenbezogenen Daten vertraulich zu behandeln. Sie können sowohl online als auch über die Hotline des Diensteanbieters LegalTegrity anonyme Hinweise geben. Wenn Sie für die Hinweisabgabe Ihren Klarnamen und Kontaktdatenverwenden möchten, steht Ihnen diese Entscheidung selbstverständlich frei. Die interne Meldestelle der Gerolsteiner Brunnen GmbH wird Ihre Identität absolut vertraulich behandeln.
Ihre Wege zum Hinweisgeberportal
Bitte lesen Sie vor Abgabe eines Hinweises den Datenschutzhinweis sowie das FAQ.
Falls Sie Ihren Hinweis telefonisch abgeben möchten, erreichen Sie über folgende Hotline geschultes Personal unseres zur Vertraulichkeit verpflichteten Dienstleisters LegalTegrity GmbH, Frankfurt) der Ihren Hinweis in das Gerolsteiner Hinweisportal einpflegen wird. Der weitere Austausch zum Hinweis erfolgt über das Gerolsteiner Hinweisportal Tel. +49 699 999 88 38.
Sollten Sie sich über ein privates Endgerät zum Gerolsteiner Hinweisportal einwählen wollen, nutzen Sie gerne den hier abgebildeten QR-Code, der Sie zum Gerolsteiner Hinweisportal führt: Der weitere Austausch zum Hinweis erfolgt über das Gerolsteiner Hinweisportal.